Kurze Information zur privaten Nutzung der Gemeinderäume
Die gemeindeeigenen Räume können an Privatpersonen und Vereine vermietet werden.
Generell gilt: Gemeindeveranstaltungen haben immer Vorrang.
Private Feiern im Gemeindehaus können nur außerhalb von Gottesdienstzeiten stattfinden.
Die Vergabe der Räume geschieht in der Reihenfolge der Anmeldung.
Die vollständige Nutzungsordnung sowie der Nutzungsvertrag, die vom Kirchenvorstand im Oktober 2021 beschlossen wurde, können auf dieser Seite heruntergeladen werden.